Da wir immer wieder auf die aktuelle Rauchmelderpflicht in Bayern angesprochen werden hier noch einmal alle Informationen im Überblick:
Neubauten müssen sofort mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden.
Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017.
Folgende Räume müssen zum Mindestschutz mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden:
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder zuständig?
Hier noch der Auszug aus der Bayrischen Bauordnung (Art. 46; Abs. 4) in dem die Rauchmelder gefordert werden:
(4) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wir sind beim führenden deutschen Hersteller für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 zertifiziert.
Elektroservice Marco Meisel
Elektromeisterfachbetrieb
Weidenweg 8
94099 Ruhstorf a. d. Rott
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Aktualisiert am 06.01.2018
Was passiert, wenn ich selber Rauchwarnmelder installiere?
Bei selbsteingebauten Rauchwarnmeldern kann es passieren, dass die Mindestabstände oder die erforderliche Anzahl der Melder nicht eingehalten wird. Weiter kann es passieren, dass wenn man einen Raum anders nutzt sich hierfür plötzlich die Erfordernis an einen zusätzlichen Melder ergibt. "Vergisst" man hier einen Melder zu installieren kann dies fatale Folgen haben.
Bei einem Brand kommt zwangsweise der Brandermittler zu Ihnen ins Haus / Wohnung. Neben der Brandursache untersucht dieser auch, ob die Rauchwarnmelder ordnungsgemäß Installiert und gewartet wurden. Stellt dieser hier einen Mangel oder fehlende Dokumentation fest und er leitet dies so an Ihren Sachversicherer weiter, kann es sein, dass Sie komplett oder teilweise auf den Schaden sitzenbleiben. Das selbe gilt auch, wenn Sie keine Rauchwarnmelder nachrüsten. Hier kann die Versicherung sagen ein wesentlicher Schaden hätte vermieden werden können, wenn Melder installiert gewesen wären und kann die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.
Warum die Rauchwarnmelder von einer Fachfirma einbauen und warten lassen?
Deshalb lieber gleich zur Fachkraft um späteren Ärger zu vermeiden!
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